Fachbereiche der Mediation

Mediation ist per se ein Verfahren der Konfliktbearbeitung, das grundsätzlich nicht auf bestimmte Fachbereiche bezogen ist. Dennoch ergeben sich aus den unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Konstellationen Besonderheiten und daraus spezielle Anforderungen an das Verfahren. Daher möchten wir Ihnen die Mediationspraxis anhand von Lebenssachverhalten beschreiben.


Familie und Mediation

Der familiäre Bereich ist geprägt durch die besondere Privatsphäre und intensive Bindungen. Konflikte bei Trennungen ebenso wie im Familienalltag werden als besonders belastend erlebt. Die Mediation ist hier eine Möglichkeit, den vorhandenen Emotionen Raum zu gehen und dennoch sachliche Lösungen zu erarbeiten.

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Mediation und Unternehmen / Wirtschaftsmediation

Im Bereich der Wirtschaftsmediation unterscheiden wir drei Fallgruppen:

1. Mediation in Unternehmen

Vorgesetzte und Mitarbeiter sind Tag für Tag untereinander und miteinander zur Zusammenarbeit verpflichtet. Sachliche und persönliche Differenzen entwickeln sich schnell zu nur schwer überbrückbaren Konflikten. Da

  • ist der Vorgesetzte, der seine Mitarbeiter ungerecht behandelt,
  • sind Mitarbeiter, die sich gegenseitig mobben,
  • sind Produktions- und Vertriebsabteilung, die sich wechselseitig die Verantwortung für Kundenreklamationen zuweisen
  • sind Auseinandersetzungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften eines Konzerns um die Zuweisung von Finanzmitteln
  • sind die Gesellschafter, die über die weitere Ausrichtung oder Finanzierung der Gesellschaft streiten
  • sind die Partner einer Sozietät, die sich trennen wollen

2. Mediation zwischen Unternehmen

Hier sind alle Fälle des B2B Geschäftes vorstellbar, wenn

  • der Anlagebauer seinen Terminplan nicht einhält, weil der Auftraggeber seine speziellen Anforderungen nicht rechtzeitig formuliert haben soll
  • Gewährleistungen aller Art zu Auseinandersetzungen führen
  • ein Unternehmen dem anderen die Verletzung von Urheber- oder vergleichbaren Rechten vorwirft

3. Mediation zwischen Unternehmen und Verbrauchern

Im Bereich des B2C Geschäftes handelt es sich um Fälle wie

  • Schlechterfüllung von Dienstleistungsverträgen, z.B. Vermögensverwalterverträgen
  • Schlechterfüllung von Bauverträgen
  • Zwangsversteigerung einer Immobilie, wenn der Schuldner eine Lösung gefunden zu haben glaubt
  • Privatinsolvenzen.

Entscheidend ist, dass für die Parteien nach Lösung des Konfliktes wieder eine Basis für die ohnehin notwendige oder sinnvolle weitere Zusammenarbeit erkennbar ist.

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Mediation in Haus und Wohnung

Insbesondere im privaten Lebensbereich gilt es, Konflikte individuell und selbstbestimmt zu lösen; hier wirkt sich ein Konflikt direkt auf die persönliche Lebensqualität aus. Ob in der Bauphase im Rahmen des privaten Baurechts oder bei späteren Konflikten in der Nachbarschaft, Mediation wird bereits vielfach in diesem Bereich angewandt. Desweiteren wird auch die Mietermediation als Konfliktmanagementkonzept in der Wohnungswirtschaft bereits seit vielen Jahren von Vermietern und Hausverwaltern bei Mieterbeschwerden geschätzt.

Bewährte Einsatzgebiete von Mediation in Haus und Wohnung:

  • Konflikte beim Hausbau
  • Konflikte zwischen Vermieter/in und Mieter/in
  • Probleme mit dem Nachbarn/der Nachbarin
  • Ärger an der Grundstücksgrenze.

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Mediation in Politik und Verwaltung

Im Spannungsfeld zwischen Umwelt, Politik, Wirtschaft und Sozialem treten häufig Konflikte zwischen den Beteiligten auf. Eine sachliche Diskussion der Konflikte, vor allem im Zusammenhang mit umweltrelevanten Bau- und Planungsvorhaben (Standortfragen, Verkehrsprojekte, Landnutzungskonflikte etc.) ist dabei oft erschwert, weil die Vertreter verschiedener Gruppen vor allem in der Öffentlichkeit entgegengesetzte Positionen beziehen, die zunächst kaum vereinbar erscheinen.

In diesem öffentlichen Bereich werden seit vielen Jahren auch Mediationsverfahren durchgeführt, bei denen in der Regel interprofessionelle Teams von mehreren Mediatoren tätig werden, um die Konflikte zwischen den Betroffenen in einem kooperativen Verfahren zu bearbeiten. Die einschlägigen verwaltungsrechtlichen Regelungen bieten dabei genügend Spielraum für den Einsatz der Mediation (z.B. § 4 b Baugesetzbuch).

Konflikten innerhalb der Verwaltung, vornehmlich zwischen verschiedenen Abteilungen oder verschiedenen Fachbehörden, können ebenfalls mit Mediation gelöst werden.

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