Täter-Opfer-Ausgleich

Bereits im Jahre 1994 hat der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) - als eine bisher weniger im Blickfeld von Rechtsanwälten stehende Anwendungsmöglichkeit von Mediation - in Gestalt des § 46a StGB in das Strafrecht Einzug gehalten. Durch die im Rahmen des TOA erfolgende direkte Konfrontation mit dem Opfer soll einerseits dem Täter die Verwerflichkeit seines Handelns und der daraus resultierenden Folgen besser als durch Freiheits- oder Geldstrafe bewußt gemacht werden. Andererseits wird das Interesse des Opfers an einer sinnvollen Schadenskompensation eindeutiger zum Ausdruck gebracht, als es herkömmliche Strafverfahren zu leisten vermögen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist mittlerweile bundesweit verbreitet und wird meist im Rahmen der Jugendgerichtshilfe oder der Bewährungshilfe durchgeführt. Die unabhängigen Träger der werden häufig finanziell von Staatsanwaltschaft und Justiz unterstützt. Der TOA soll neben der Wiederherstellung des sozialen Friedens zwischen den Beteiligten vor allem auch die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden entlasten.

(Marcus Hehn)

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