Mediation im Familienrecht
Konfliktlösung statt familiengerichtliche Entscheidungen
Wenn von Mediation gesprochen wird, dann besonders oft im Familienrecht. Im Gegensatz zu anderen Bereichen wird in diesem Rechtsgebiet bereits in vielen Fällen das Instrument der Mediation zur Streit- und Konfliktlösung angewandt.
Im Familienrecht hat die Mediation die Aufgabe und das Ziel, eine durch die Ehepartner/Partner selbst bestimmte und einvernehmliche Regelung von psychosozialen und rechtlichen Problemen, welche durch Trennung oder Scheidung ausgelöst wurden, bis hin zu einer umfassenden formalrechtlich wirksamen Vereinbarung zu erreichen.
Die Mediation im Familienrecht bezieht sich damit auf die Regelung von familiären Konflikten in ehelichen, nichtehelichen und nachehelichen Beziehungen, in denen sachliche Lösungen angestrebt werden, wobei die Inhalte von den Ehepartnern/Partnern festgelegt werden. Die Trennungs- und Scheidungsmediation befasst sich hauptsächlich mit der Gestaltung der mit der Trennung und der Scheidung zusammenhängenden Folgen, insbesondere im Hinblick auf Elternschaft und anderer familiärer Beziehungen, Aufteilung des Familieneinkommens, Vermögensauseinandersetzung, Alterssicherung, Verteilung der Haushaltsgegenstände oder der Klärung der Wohnsituation.
Das Mediationsverfahren ist eine Methode der gewaltfreien und konstruktiven Konfliktbearbeitung mit dem Ziel, mit den Parteien gemeinsam eine Konfliktlösung zu erarbeiten und Lösungsvorschläge zu entwickeln, die bei Annahme durch die Partner im letzten Schritt letztendlich in einer Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten werden.
Wenn die Partner durch die Mediation eine einvernehmliche und faire Regelung selbst entwickelt haben, stellt die Mediation eine Situation her, in der sich beide Parteien als Gewinner fühlen. Es gibt keine Verlierer.
Stephan Schmidt-Jochum (Rechtsanwalt und Mediator)