Rechtsanwaltschaft und Mediation

„Rechtsanwälte sind Vertreter der Interessen ihrer Mandanten. Sie beraten mit ihren Mandanten den adäquaten Weg in der jeweiligen Situation, ob gerichtlich oder außergerichtlich, ob Verhandlung oder Rechtsstreit oder Abwarten. Andererseits kann eine Rechtsanwältin / ein Rechtsanwalt als Gutachter(in), Schiedsrichter(in), Schlichter(in) oder Mediator(in) in einen Konfliktfall einbezogen werden. Einige spezielle Aufgaben des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin im Bereich der Konfliktbearbeitungsverfahren möchten wie Ihnen nachfolgend vorstellen. Diese Grundlagen gelten unabhängig von Spezialisierungen auf bestimmte Fachrichtungen."
(Michaela Schmidbauer)

  • Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen als Konfliktmanager
  • Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte als Berater in einer Mediation
  • Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen als Mediator(in)

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