Mediation im landwirtschaftlichen Bereich

Der landwirtschaftliche Bereich ist wie kaum ein anderer von einer Vielzahl an Konflikten gekennzeichnet. Landwirte streiten sich mit Behörden um Genehmigungen und mit Nachbarn über die Zeiten der Gülledüngung, konkurrieren mit Kommunen und Industrie hinsichtlich der Nutzung von Flächen, setzen sich mit Jagdpächtern über den Ersatz von Wildschäden auseinander oder sehen sich in der Erntezeit ständigem Rechtfertigungsdruck für abends laufende Maschinen ausgesetzt. Konflikte zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz werden in Anbetracht immer knapper werdender Flächen immer häufiger. Die Auflösung landwirtschaftlicher Kooperationen und der Generationenwechsel in der Landwirtschaft mit dem oft damit einhergehenden Betriebsübergang bergen ein erhebliches Konfliktpotential. Bei Diskussionen über den richtigen Weg in der Milchpolitik gibt es unterschiedliche Auffassungen im landwirtschaftlichen Berufsstand, die sogar die bäuerlichen Familien entzweien.

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung solcher Konflikte wird seit etwa 10 Jahren auch die Mediation immer häufiger und mit guten Erfahrungen eingesetzt. Landwirte gehen häufig sehr selbstbewusst mit ihren Forderungen um und schätzen es, das Heft des Handelns nicht wie bei Gerichtsverfahren notwendig, aus der Hand geben zu müssen sondern Herr des Verfahrens zu bleiben. Das Versprechen der Vertraulichkeit und die Aussicht auf eine rasche Lösung von Konflikten motivieren viele Landwirte, unabhängige Mediatoren in die Bearbeitung von Konflikten einzubeziehen. Neben den im landwirtschaftlichen Bereich flächendeckend vorhandenen Bauern- und Winzerverbänden und ihren speziell ausgebildeten Mediatoren sind es auch einzelne Agrarjuristen, die sich auf den Einsatz der Mediation im landwirtschaftlichen Bereich spezialisiert haben. Obwohl Mediatorinnen grundsätzlich nicht Fachfrauen im Kontext des Konflikts sein müssen, empfiehlt es sich, die Sprache der Medianten zu kennen und so einen gewissen „Stallgeruch“ zu haben. Fachliche Informationen werden in der Regel über Dritte (z.B. Sachverständige, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Fachleute der Bauernverbände) einbezogen.

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