Mediation und Unternehmen / Wirtschaftsmediation
Im Bereich der Wirtschaftsmediation unterscheiden wir drei Fallgruppen:
1. Mediation in Unternehmen
Vorgesetzte und Mitarbeiter sind Tag für Tag untereinander und miteinander zur Zusammenarbeit verpflichtet. Sachliche und persönliche Differenzen entwickeln sich schnell zu nur schwer überbrückbaren Konflikten. Da
- ist der Vorgesetzte, der seine Mitarbeiter ungerecht behandelt,
- sind Mitarbeiter, die sich gegenseitig mobben,
- sind Produktions- und Vertriebsabteilung, die sich wechselseitig die Verantwortung für Kundenreklamationen zuweisen
- sind Auseinandersetzungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften eines Konzerns um die Zuweisung von Finanzmitteln
- sind die Gesellschafter, die über die weitere Ausrichtung oder Finanzierung der Gesellschaft streiten
- sind die Partner einer Sozietät, die sich trennen wollen
2. Mediation zwischen Unternehmen
Hier sind alle Fälle des B2B Geschäftes vorstellbar, wenn
- der Anlagebauer seinen Terminplan nicht einhält, weil der Auftraggeber seine speziellen Anforderungen nicht rechtzeitig formuliert haben soll
- Gewährleistungen aller Art zu Auseinandersetzungen führen
- ein Unternehmen dem anderen die Verletzung von Urheber- oder vergleichbaren Rechten vorwirft
3. Mediation zwischen Unternehmen und Verbrauchern
Im Bereich des B2C Geschäftes handelt es sich um Fälle wie
- Schlechterfüllung von Dienstleistungsverträgen, z.B. Vermögensverwalterverträgen
- Schlechterfüllung von Bauverträgen
- Zwangsversteigerung einer Immobilie, wenn der Schuldner eine Lösung gefunden zu haben glaubt
- Privatinsolvenzen.
Entscheidend ist, dass für die Parteien nach Lösung des Konfliktes wieder eine Basis für die ohnehin notwendige oder sinnvolle weitere Zusammenarbeit erkennbar ist.