Mediation und Unternehmen / Wirtschaftsmediation

Im Bereich der Wirtschaftsmediation unterscheiden wir drei Fallgruppen:

1. Mediation in Unternehmen

Vorgesetzte und Mitarbeiter sind Tag für Tag untereinander und miteinander zur Zusammenarbeit verpflichtet. Sachliche und persönliche Differenzen entwickeln sich schnell zu nur schwer überbrückbaren Konflikten. Da

  • ist der Vorgesetzte, der seine Mitarbeiter ungerecht behandelt,
  • sind Mitarbeiter, die sich gegenseitig mobben,
  • sind Produktions- und Vertriebsabteilung, die sich wechselseitig die Verantwortung für Kundenreklamationen zuweisen
  • sind Auseinandersetzungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften eines Konzerns um die Zuweisung von Finanzmitteln
  • sind die Gesellschafter, die über die weitere Ausrichtung oder Finanzierung der Gesellschaft streiten
  • sind die Partner einer Sozietät, die sich trennen wollen

2. Mediation zwischen Unternehmen

Hier sind alle Fälle des B2B Geschäftes vorstellbar, wenn

  • der Anlagebauer seinen Terminplan nicht einhält, weil der Auftraggeber seine speziellen Anforderungen nicht rechtzeitig formuliert haben soll
  • Gewährleistungen aller Art zu Auseinandersetzungen führen
  • ein Unternehmen dem anderen die Verletzung von Urheber- oder vergleichbaren Rechten vorwirft

3. Mediation zwischen Unternehmen und Verbrauchern

Im Bereich des B2C Geschäftes handelt es sich um Fälle wie

  • Schlechterfüllung von Dienstleistungsverträgen, z.B. Vermögensverwalterverträgen
  • Schlechterfüllung von Bauverträgen
  • Zwangsversteigerung einer Immobilie, wenn der Schuldner eine Lösung gefunden zu haben glaubt
  • Privatinsolvenzen.

Entscheidend ist, dass für die Parteien nach Lösung des Konfliktes wieder eine Basis für die ohnehin notwendige oder sinnvolle weitere Zusammenarbeit erkennbar ist.

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