Mediation bei Miet- und Wohnungseigentumsstreitigkeiten

In Deutschland haben etwa 60.000 Millionen Menschen als Mieter oder Vermieter mietvertragliche Beziehungen. Eine konfliktträchtige Angelegenheit, wie die Mietrechtler wissen. Dabei sind viele dieser Konflikte dadurch gekennzeichnet, daß sie nur vordergründig Sachthemen betreffen. Häufig geht es (auch) um etwas ganz anderes: Für die Mieter ist die Wohnung ihre eigenste Privatsphäre (My home is my castle); dort wollen sie Ruhe und Erholung finden und ihr privates Leben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten können. Für die Vermieter ist die Wohnung Kapital, das sich mehren und eine Rendite abwerfen soll. Die Vermieter haben die Wohnung mit Kapitaleinsatz hergestellt und erhalten; sie erwarten, daß dieser Einsatz respektiert wird. Bei Wohnungseigentümern vermischen sich Vermieter- und Mieterinteressen.

Viele Konflikte zwischen Vermietern/Mietern/Wohnungseigentümern lassen sich gerichtlich nur unzureichend regeln, weil die gesamte Beziehungsthematik unbearbeitet bleibt. Der Folgestreit ist dann vorprogrammiert. Die Mediation eröffnet gerade für derartige Konflikte gute dauerhafte Lösungsmöglichkeiten. Die Konfliktbearbeitung beschränkt sich gerade nicht auf den "Paragraphenstreit", sondern geht weiter. Gleichwohl: Mediation findet in diesen Bereichen nicht statt (gewiß auch aus Kostengründen), ist noch nicht einmal bekannt. Immerhin: Auf der Arbeitstagung des Deutschen Mieterbundes im Mai 2002 beschäftigte sich ein Arbeitskreis mit dem Thema "Streitschlichtung und Mediation". Verbände und Gerichte sind ebenso wie die Mediatoren aufgerufen, sich dieses riesigen Konfliktfeldes, das praktisch jeden betrifft, anzunehmen (näheres zu diesem Thema siehe die Beiträge von Glenewinkel, Mietstreitigkeiten im System der Konfliktbearbeitung, WuM 2002, S. 649 ff., und Heller, Schulz, Mediation im Wohnungseigentum, WuM 2002, S. 659 ff.).

(Rembert Müller)

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