Mediation für freie Berufe
Freie Berufe (§ 1 (2) PartGG) haben in unterschiedlichen Organisationsformen. Neben dem Einzelunternehmen sind Personalgesellschaften, insbesondere BGB-Gesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft sowie Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH, vertreten. Gesellschaftsrechtliche Zusammenarbeit ist meistens dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 2, oft mehrere, Gesellschafter vorhanden sind.
Wie in anderen Bereichen, kommt es auch hier zu Konflikten unter den Gesellschaftern, die nicht immer, aber eben auch, bis zur Auflösung der Gesellschaft führen können. Solche Konflikte, die keineswegs finanziellen Inhalts sind, sind mitunter von öffentlichem Interesse, aus der Sicht der Konfliktbeteiligten für die Öffentlichkeit aber weniger bestimmt.
Genau hier ist Mediation für freie Berufe einzuordnen. Mit Hilfe des Mediators regeln die Konfliktparteien ihre Probleme selbst, ihr Konflikt wird in die Mediationsvereinbarung überführt, die den Konfliktparteien bekannt ist, wenn sie es nicht wollen, niemandem sonst.
(Dr. Ludwig Koch)