25 Jahre AG Mediation im DAV


Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

ich freue mich, heute hier vor Ihnen zu stehen, um auf eine ereignisreiche Zeit zurückzublicken – beginnend mit dem Jahr 1998. Es war ein Jahr voller Veränderungen und wegweisender Entscheidungen, die bis heute unsere Welt beeinflussen.

Im März 1998 erlebten wir die Veröffentlichung von Windows 98, ein Meilenstein in der Geschichte der Computertechnologie. Ende April wurde das Kyoto-Protokoll unterzeichnet, ein entscheidender Schritt im globalen Umweltschutz. Im Mai fiel die wegweisende Entscheidung zur Einführung des Euro, der uns bis heute in unseren täglichen Finanzgeschäften begleitet.

Aber das war noch nicht alles! Im selben Monat wurde das "Kranzgeld" abgeschafft, ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Fairness.

Am 1. August 1998 trat die Rechtschreibreform in Kraft, eine Veränderung, die unsere Art zu schreiben und zu kommunizieren nachhaltig beeinflusste. Im September desselben Jahres wurde Google Inc. gegründet - ein Unternehmen, das unsere Art der Informationssuche revolutionieren sollte.

Im Oktober 1998 erlebten wir in Deutschland den Amtsantritt von Gerhard Schröder als Bundeskanzler und von Wolfgang Thierse als Bundestagspräsident, was die politische Landschaft des Landes nachhaltig veränderte. Gleichzeitig wurden die ersten Smart-Autos verkauft, die den Weg für eine neue Ära der Mobilität ebneten.

Und wie könnten wir das Jahr 1998 vergessen, ohne den bahnbrechenden Apple iMac zu erwähnen, der den Weg für eine neue Generation von Computern ebnete und unsere Art der digitalen Interaktion veränderte? Zum Jahresende schließlich wurde Norddeich Radio eingestellt, ein weiterer symbolischer Moment des Wandels und des Fortschritts.

Das Jahr 1998 war zweifellos ein Jahr des Wandels, der Innovation und der wegweisenden Entscheidungen. Es erinnert uns daran, wie weit wir seitdem gekommen sind und wie sehr diese Ereignisse unsere Welt geprägt haben.

Bereits 1967 stand der 34. Deutsche Anwaltstag in Bremen unter dem Motto „Die Kunst, Prozesse zu verhüten“, während der 45. Deutsche Anwaltstag 1989 in München „Außergerichtliche Streitbeilegung“ zum Thema hatte. Erstmals 1991 taucht das Wort Mediation im Anwaltsblatt auf – in einem Aufsatz von Ministerialrat Professor Dr. Dieter Strempel zur „Strukturanalyse der Rechtspflege“.

1995 wird Dr. Reiner Ponschab zum Vorsitzenden des DAV Ausschusses außergerichtliche Konfliktbeilegung und macht Mediation zum Thema. Von diesen Tendenzen hat auch Dr. Ludwig Koch erfahren. Als früherer Präsident des Deutschen Anwaltvereins (1983-1988) und engagierter wie streitbarer Anwalt fühlt er sich berufen, den KollegInnen zu erklären, was richtige RechtsanwältInnen ausmacht und warum Mediation nicht zum Anwaltsberuf gehört. Ludwig hat mir später berichtet, dass er nach der Sitzung selbst eine Mediationsausbildung bei der Anwaltakademie mit Stefan Kessen und Markus Troja absolviert hat. Dr. Ludwig Koch wurde einer der wichtigsten Protagonisten der Mediation in der Anwaltschaft. Die Mediationsausbildung wirkt sich auch in der Familie aus. Bei einer Tagung in Budapest berichtete Ludwig davon, wie sich seine Frau bei Markus Troja bedankte: „Seit er bei Ihnen in der Ausbildung war, hört er mir zu!“. Seine Tochter Andrea Koch hat mit Dr. Monßen und mir 2000 in Würzburg die Ausbildung gemacht.

Bereits im September 1996 hatte in Köln eine unter anderem von Dr. Ludwig Koch initiierte Tagung „Mediation für Juristen – Konfliktbeilegung ohne gerichtliche Entscheidung“ stattgefunden, von der Ulrike Fischer später schrieb, dass sie „einen wichtigen Beitrag dazu leistete, dass die Mediation aus ihrem Paradiesvogeldasein herauskommt und allmählich hoffähig wird“.

Motto des 47. deutschen Anwaltstages ist „Streitschlichtung ist Anwaltssache“, außergerichtliche Streitbeilegung ist ein Leitthema. In diesem Jahr fragt der AKB-Ausschuss die Mitglieder, wer bereits über Mediationsverfahren verfügt.

Am 21.05.1998 wird die Arbeitsgemeinschaft Mediation als 16. Arbeitsgemeinschaft des deutschen Anwaltvereins in Würzburg gegründet. Die Gründung erfolgte durch die vorgesehenen Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses anlässlich der Mitgliederversammlung des deutschen Anwaltvereins. Damals gab es nur alle zwei Jahre einen Deutschen Anwaltstag, in den dazwischenliegenden Jahren die Mitgliederversammlung, auch kleiner Anwaltstag genannt. Es wurden fünf Mitglieder des GfA gewählt, von denen Wolfgang Schwackenberg noch Mitglied der AG Mediation ist, Mediation aber nicht mehr auf seiner Webseite nennt. Andrea Budde hat über „Rechtliche Rahmenbedingungen für die Implementierung von Mediation im Betrieb“ promoviert und ist heute Professorin für Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin. Mit Dr. Ludwig Koch, früherer Präsident und Rembert Brieske, späterer Vizepräsident, sendet der Vorstand zwei prominente Persönlichkeiten in den geschäftsführenden Ausschuss. Dies zeigt die besondere Aufmerksamkeit, die der Vorstand dem Thema Mediation entgegenbringt. Dies ist ambivalent, man will die Arbeitsgemeinschaft fördern, aber auch kontrollieren.

Im August 1998 hatte die AG Mediation bereits 104 Mitglieder. Darunter waren Cristina Lenz, Eckhard Mäurer, Dr. Reiner Ponschab, Dr. Frank Schmidt, Corinna Werwigk-Hertnek, Martina Wurl. Am 05.12.1998 fand die erste Mitgliederversammlung und Fachtagung in Frankfurt am Main statt. Dr. Christian Duve referiert zum Thema „Mediation – Anwaltssache!“, Prof. Dr. Dr. Josef Duss-von Werth über „Vom hohen Alter des Neuen – Plädoyer für eine neue Streitkultur“. Außerdem gab es Workshops zu den Themen „Mediation – was ist das?“, „Familienrechtliche Co-Mediation“, „Wie werde ich MediatorIn“ (mit großem „I“) und mit Rembert Brieske und Ludwig Koch „Mediation und Berufsrecht“.

Duss-von Werth unternahm einen historischen Rückblick unter anderem auf den heute 375 Jahre zurückliegenden Westfälischen Frieden und den dort tätigen Alvise Contarini, der als venezianischer Gesandter und Senator fünf Jahre lang unverdrossen das Amt des Mittlers (Mediators) ausgeübt hatte. Golo Mann hatte ihn als den „weltweisen Venezianer“ bezeichnet. Aus dem Familienrecht nannte als Beispiel die Vermittlung von Papst Eugen III. zwischen Eleonora von Aquitanien und Poitou und dem französischen König Ludwig VII. Die Eheleute waren zerstritten, später berichtete man, dass Eleonora von ihrem Gatten „gelangweilt“ war, der fast wie ein Mönch lebte. Eleonora war höfische Prachtentfaltung aus Südfrankreich gewöhnt und kam an einen Königshof, an dem Tischdecken und Servietten unbekannt waren und man den Dienern erst beibringen musste, vor dem Servieren des Essens die Hände zu waschen. Nach dem gescheiterten 2. Kreuzzug sprachen beide beim Papst vor. Da es kein geregeltes Scheidungsrecht gab, baten sie ihn um Auflösung der Ehe wegen Blutsverwandtschaft. Der Papst war dazu nicht bereit und unternahm einen Sühneversuch bzw. beschwichtigte die zerstrittenen Eheleute. Papst Eugen III. trat allerdings nicht als Mediator auf, von einer Mediationsausbildung ist nichts bekannt. Schon drei Jahre später wurde die Ehe dann doch aufgelöst.

Duss-von Werth griff in einem historischen Rückblick noch sehr weit aus bis zu dem griechischen Staatsmann Solon (ca. 649-560/59 vor Christus), dem er eine mediative Haltung bzw. Mediation als Haltung bescheinigte. Er beschrieb uns zwei Denkfiguren der Mediation. Im Rahmen der Mediation werden Gegensätze als Einheit betrachtet, die zum Gesamtsystem gehören. Beispiel sind die Pole, die stets einen Gegenpol haben, ohne den sie nicht existieren können. Er wies auch darauf hin, dass Konflikte Kraft- und Energiequellen sind. Konflikte können wir nicht vermeiden, wir können nur den Umgang mit ihnen erlernen. Am besten hat mir die These gefallen: „Mediation folgt nicht der Logik der Ehre, sondern der Würde“.

Bereits 1999 hatte der GFA die Idee, eine Fallsammlung zusammenzustellen und als Broschüre zu veröffentlichen. „Wer sich für Mediation interessiert kann nachlesen, wie Mediation praktisch abläuft; Taten zählen oft mehr als Worte.“

Bereits im Jahr 2000 hatten wir einen Workshop mit Professor Dr. Christoph Hommerich zu Marketing für Mediation. Viele der damaligen Gedanken sind heute noch aktuell. Wir waren der Auffassung, dass Vorbehalte bei Anwälten und Mandanten gegenüber schonenden Konfliktlösungen abgebaut werden müssten, dass wir den Nutzen für die Kunden in einer für Laien verständlichen Sprache vermitteln müssten. Mediation haben wir als innovative Dienstleistung der Anwaltschaft beschrieben. Wir haben festgestellt, dass Mediation tradierte Wertmuster der Anwaltschaft als Parteivertreter infrage stellt und deshalb auf Widerstand bei Kolleginnen und Kollegen stößt. Mediation stellt die Praxis der auf forensische Tätigkeit ausgerichteten Anwaltschaft zumindest teilweise infrage. Wir haben festgestellt, dass der Nutzen von Mediation innerhalb der Anwaltschaft nachhaltig verdeutlicht werden muss. Außerdem waren wir uns einig, dass die spezifischen Kompetenzen von Mediatoren herausgestellt werden müssen. Schließlich haben wir gesehen, dass wir der Anwaltschaft verdeutlichen müssen, welches Potenzial für sie bietet und wie sie ihre eigenen Dienstleistungen erweitern und schaffen können.

Marketing für Mediation ist ein Thema, das uns über die 25 Jahre hinweg immer wieder beschäftigt hat. Viele Kolleginnen und Kollegen absolvieren mit viel Enthusiasmus eine Ausbildung.

„Mediation und Recht“ war das Thema der zweiten Fachtagung 2000 in Dresden. Dabei ging es auch um die Zusammenarbeit oder Konkurrenz verschiedener Professionen auf dem Gebiet der Mediation.

Ludwig Koch hat damals den Begriff „Anwaltmediator“ kreiert und eingeführt. Wir waren ab dem Jahr 2000 auch Teil der Verbandskonferenz der BAFM. Später gehörten wir einem anderen von der BAFM initiierten Gremium an, das sich später den Namen Deutsches Forum für Mediation gab und heute als Verein selbständig ist.

Wir haben ab 2002 einen „Wanderzirkus“ gegründet, mit dem wir den örtlichen Anwaltsvereinen eine Einführung in die Mediation anboten, um zu informieren und Mitglieder zu gewinnen. Dr. Monßen hat den monatlichen Newsletter ins Leben gerufen, der heute von mir betreut wird.

Etwa die Hälfte unserer Mitglieder gibt Mediation im Familien- und Erbrecht als Schwerpunkt an, etwa ebenso viele nennen Wirtschaftsmediation – wobei es einige Überschneidungen gibt, aber auch andere Bereiche der Mediation angegeben werden.

Wir haben in den 25 Jahren insbesondere beim deutschen Anwaltstag immer wieder versucht, Mediation in der Anwaltschaft zu etablieren. Beim Anwaltstag in Freiburg haben wir mit der davit, AG Informationstechnologierechts im DAV, mit Legosteinen gespielt und erklärt, wie Mediation funktioniert. Bei den letzten beiden Anwaltstagen haben wir Einführungen in die Mediation angeboten und erklärt, wie man Werkzeuge der Mediation im anwaltlichen Alltag einsetzen kann. Unsere Veranstaltungen sind immer gut besucht, die Zuhörenden sind stets aufgeschlossen und interessiert. Dennoch ist der Funke noch nicht richtig übergesprungen, Begeisterung für Mediation haben wir in der Anwaltschaft noch nicht wecken können. In nunmehr 36 Fachanwaltslehrgängen Informationstechnologierecht hatte ich Gelegenheit, Mediation als Möglichkeit der Konfliktlösung vorzustellen.

Anfang des Jahres entstand aus einem Gespräch die Idee, in einer Großkanzlei den Vorteil von Mediation bei Unternehmensstreitigkeiten vorzustellen. Letztlich ist daraus ein Vortrag beim 23. bayerischen IT-Rechtstag vor einem Monat geworden. Meine Überlegung im Vorfeld war, dass wir möglicherweise einen grundlegenden Fehler gemacht haben, als wir Wirtschaftsmediation als Alternative zu Schlichtung, Schiedsgerichtsbarkeit und ordentliche Gerichtsbarkeit präsentiert haben. Konfliktbearbeitung vor Gericht lernt man im Studium und insbesondere in der Referendarausbildung. Schiedsgerichtsbarkeit ist ebenfalls in der ZPO geregelt und der ordentlichen Gerichtsbarkeit in vielen Bereichen nachgebildet. Weder für Schiedsgerichtsbarkeit noch für Schlichtung gibt es eigene Ausbildungen. Vielleicht ist das ein Grund, warum auch die Schlichtung der gerichtlichen Tätigkeit stark ähnelt. Am Ende steht, wenn sich die Parteien nicht gütlich einigen, ein Schlichtungsspruch, der nur wirksam wird, wenn die Parteien zustimmen. Wegen der Nähe zur Gerichtsbarkeit fordern diese und andere Verfahren von der Anwaltschaft kein Umdenken, stellen keine Herausforderung dar.

Mediation ist fundamental anders, mit diesen Verfahren nicht zu vergleichen und fordert tatsächlich ein Umdenken, stellt traditionelle Vorgehensweisen infrage. Vielleicht haben wir mit unseren Aussagen zur fehlenden Entscheidungskompetenz, zur Ergebnisoffenheit, zur Freiwilligkeit, zur Allparteilichkeit etc. mehr Fragezeichen und Sorgen ausgelöst und weniger konkreten Nutzen für die Anwaltschaft versprochen. Zu Beginn meines Vortrags habe ich die Frage gestellt, was die Teilnehmenden im Informationstechnologierecht am liebsten machen und am besten können, was ihnen die größte Freude bereitet.

Interessant in dieser Aufzählung ist nicht nur, was als Lieblingstätigkeit genannt wird, sondern vor allem, dass Themen wie Streitigkeiten, Mahnungen, einseitige Interessenvertretung oder Prozessführung nicht genannt werden. Spricht man über Prozessführung einschließlich Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtung, wird überwiegend von Frustration und Enttäuschung, von langer Verfahrensdauer, überraschenden Entscheidung etc. gesprochen. Begeisterung löst Litigation eher nicht aus.

Wir erinnern uns alle an die Untersuchung von PwC mit der wir Viadrina Hochschule Frankfurt/Oder. Verhandlung wurde dort als beste Möglichkeit der außergerichtliche Streitbeilegung, Mediation als zweitbeste Möglichkeit und ordentliche Gerichtsbarkeit als schlechteste Möglichkeit eingestuft. Trotzdem wurde auf die Frage, was denn in der Praxis geschehe zwar die Verhandlung an erster Stelle genannt, danach aber als zweite Präferenz schon die ordentliche Gerichtsbarkeit. Unternehmen nutzen außerdem als die schlechteste Möglichkeit eingestufte ordentliche Gerichtsbarkeit viel lieber und in der Praxis wurde die als an zweiter Stelle eingestufte Mediation am seltensten gewählt. Trotz mehrere Nachfolgeuntersuchungen wissen wir bis heute nicht wirklich, was zu dieser Diskrepanz geführt hat.

Wir müssen überlegen, wie wir den Konfliktparteien und der Anwaltschaft eine Erklärung von Mediation liefern, die einen klaren und sonst nicht erreichbar Nutzen verspricht. Wir müssen weg von der Erklärung der Mediationsgrundsätze.

Typische juristische Bearbeitung einer Konfliktsituation führt schon mit Einschaltung der Rechtsabteilung zu einer eigenen Dynamik und gravierenden Verschärfung des Konflikts. Wir kennen alle die neun Stufen der Eskalation von Glasl. Aktuell hat mich vor allem das Buch von Arist von Schlippe inspiriert, der das Karussell der Empörung beschreibt und zeigt, wie Konflikte eskalieren und wie man gegebenenfalls gegensteuern kann. Sehr inspirierend ist auch das dreibändige Werk von Adrian Schweitzer, bei dem auch Kollegen aus dem geschäftsführenden Ausschuss mitgewirkt haben. Es zeigt sich, dass der Weg zu den ordentlichen Gerichten zur Verschärfung der Auseinandersetzung führt und dass es aus dieser Einbahnstraße keinen Ausweg gibt. Ein Vergleich ist möglich, zeichnet sich aber nach Auffassung vieler Richter dadurch aus, dass alle Beteiligten gleich unzufrieden sind. Am Ende sind die Prozessparteien erschöpft und bestenfalls froh, dass es vorbei ist.

Demgegenüber ist Mediation keine Esoterik, sondern harte Auseinandersetzung. Im vergangenen Jahr hatten wir Yoga auf dem Programm der Jahrestagung. In diesem Jahr werden uns mit Meditation für Mediation beschäftigen. Trotzdem geht es bei Mediation nicht um Räucherstäbchen, Grüntee oder Kekse.

Zumindest für den Bereich der Wirtschaftsmediation ist nach meiner Ansicht die Wiedergewinnung von Gestaltungsfreiheit das wichtigste Versprechen. Die Mediation gibt den Parteien die Möglichkeit auf der Eskalationsleiter von Glasl zunächst auf eine der Stufen 1 – 3 hinabzusteigen, auf denen eine WIN-WIN-Lösung möglich ist. In vielen Fällen kann man sogar auf die Situation der ursprünglichen Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien zurückkommen und die Frage stellen:

„Wenn Sie all das, was wir jetzt besprochen haben, vor Vertragsabschluss gewusst hätten – wie hätte dann ihre Vereinbarung ausgesehen?“ Die Parteien können ihre wirtschaftlichen Ziele in den Blick nehmen, es zeigen sich $ oder € in den Augen. Die AnwältInnen können das tun, was sie am liebsten tun: Verträge gestalten, Rechtsbeziehungen strukturieren, Verhandlungen führen.

Nicht immer führt dies zur Fortsetzung der aktuellen geschäftlichen Beziehung. Auch ein Ende mit Anstand und gegenseitiger Achtung kann das Ergebnis sein und ist nicht weniger wert. Manchmal begegnen sie sich später erneut, unter Umständen gibt es auch nur eine Empfehlung. In jedem Fall kann man es vermeiden, viel Energie und Zeit und Geld in freudlose Auseinandersetzungen zu investieren.

Was bringt die Zukunft für uns in der Mediation? In aller Munde sind ChatGPT und andere Text generierende KI auf Basis von Large Language Models. Erste Menschen denken schon darüber nach, die Systeme in der Mediation einzusetzen. Als Ersatz für uns Menschen sehe ich dies nicht. Die große Stärke des Systems ist das Generieren von Texten. Als nächste Einsatzmöglichkeit sehe ich daher in einer Mediation die Aufgabe, die persönliche Darstellung einer Partei mit allen darin enthaltenen Vorwürfen einzugeben und dann gemeinsam mit den Parteien darüber zu sprechen, wie die KI daraus einen freundlichen Text gemacht hat und inwieweit diese umformulierte Text weiterverwendet werden kann.

Ich freue mich auch darauf, wie wir in einigen Jahren mit dem Metaverse eine neue Dimension der virtuellen Verhandlungen erreichen werden. Das wird uns auch in Mediationen hilfreich sein. Die Pandemie hat dazu geführt, dass immer mehr Gespräche online stattfinden, auch immer mehr Mediationen. Online ist kein Selbstzweck und kein Allheilmittel, kann aber in vielen Fällen sehr hilfreich sein. In meiner Praxis ist die hybride Vorgehensweise mit E-Mail, Videokonferenz und persönlichen Gespräch die häufigste Situation.

Im aktuellen Spiegel ist ein Artikel, in dem die Frage gestellt wird, ob Ur-Menschen bereits in der Lage waren, Auto zu fahren. Natürlich gab es in der Steinzeit keine Autos. Die zur Bedienung der Autos notwendigen Fähigkeiten waren allerdings bei damaligen Menschen bereits vorhanden. Auch heutige Menschen haben viele Fähigkeiten, die sie im Leben nicht nutzen. Wie Adrian Schweitzer in seinem Buch richtig zeigt, gehört dazu auch die Fähigkeit, Konflikte angemessen zu lösen. Lassen Sie uns gemeinsam in weiteren 25 Jahren der Arbeitsgemeinschaft Mediation daran arbeiten, dass die Fähigkeiten zur Lösung von Konflikten besser genutzt werden und Mediation häufiger zum Einsatz kommt.


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