Mit Mediation schneller zum Deal auch ohne Konflikt


„Nichts ist bedeutender in jedem Zustande, als die Dazwischenkunft eines Dritten.“ Hat schon Goethe in den Wahlverwandtschaften formuliert. Eine unabhängige dritte Person kann Verhandlungen – auch wenn noch kein echter Konflikt zwischen den Parteien entstanden ist –strukturieren und zu schnelleren Ergebnissen führen. Herr Kollege Dr. Schneider-Brodtmann LL.M. stellte uns die Deal-Mediation als passendes Instrument beim Salon Mediation/Fachteam Mediation der davit vor.

Vertragsverhandlungen werden manchmal mit der Phase der Verliebtheit zu Beginn einer Beziehung verglichen und insoweit passt das Zitat aus Goethes Wahlverwandtschaften auf die Deal-Mediation hervorragend. Die Idee, Elemente der Mediation bereits in der Vertragsverhandlung einzusetzen wurde ab 1999 in den USA entwickelt und ist inzwischen auch in Deutschland und der Schweiz angekommen.

Schneider-Brodtmann nennt als einen wesentlichen Unterschied zur klassischen Wirtschaftsmediation, dass dort das Gegenüber feststeht und nicht ausgetauscht werden kann, während bei der Deal-Mediation meist auch auf andere Vertragspartner ausgewiesen werden kann. Das erlaubt größere Flexibilität. Darüber hinaus sind die Anforderungen und auch der Ablauf einer Wirtschaftsmediation sehr ähnlich. Auch zur Sanierungsmoderation besteht gewisse Ähnlichkeit. Der wettbewerbliche Dialog im Vergaberecht ist ebenfalls der Mediation nachgebildet.

Vorteil der Deal-Mediation gegenüber der normalen Verhandlung ist insbesondere, dass das sonst auftretender Verhandlungsdilemma durch Einschaltung einer neutralen Person besser überwunden werden kann. Wie in der Wirtschaftsmediation auch können Einzelgespräche geführt werden, um Blockadesituationen aufzubrechen und den vorhandenen Einigungsbereich besser zu finden.

Es bietet sich außerdem an, aus der Deal-Mediation ein fortlaufendes Management zu machen. Nach Vertragsabschluss wandelt sich dann die Rolle von Deal-Mediation in Stand-by-Mediation. Für die Vertragsdurchführung steht dann ein „Counsel to the Deal“ bereit, um bei auftretenden Konflikten ohne große Einarbeitung direkt helfen zu können.

Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und zertifizierter Mediator, Fachanwalt für Informationstechnologierecht


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