Rückgang der Klageeingangszahlen

Gerichte beklagen allenthalben einen Rückgang der Klageeingangszahlen. Nach zweijähriger Forschungsarbeit wurde nun ein umfangreicher Bericht dazu veröffentlicht.


Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz wurde versucht, die Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit zu erforschen. Der Bericht berücksichtigt Erklärungsansätze in der Rechtswissenschaft. In der Zivilgerichtsbarkeit ging die Anzahl der erstinstanzlichen Verfahren zwischen 2005 und 2019 und 32,5 % zurück. Die Bevölkerung, Verbände, Unternehmen, Anwaltschaft und Richterschaft wurden zu den möglichen Hintergründen dieser Entwicklung befragt. Neben der Zivilgerichtsbarkeit wurden auch alternative Streitbeilegungsverfahren einschließlich Mediation in die Betrachtung einbezogen.

Bei den Privatpersonen hatten 57 % in den letzten zehn Jahren eine zivilrechtliche Auseinandersetzung. Konflikte wurden in erster Linie durch Entgegenkommen oder Kulanz der Gegenseite, gefolgt von Käuferschutz oder in anderer Weise einvernehmlich geregelt. Von den Unternehmen hatten 41,3 % in den letzten zehn Jahren keine gerichtliche Auseinandersetzung. Insbesondere eine vorausschauende Vertragsgestaltung und regelmäßige Aktualisierung der AGB, die Vereinbarung von Vorkasse und eine vorangestellte Bonitätsprüfung haben als Maßnahmen zur Konfliktvorbeugung in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Zu Recht stellt der Bericht im Ergebnis fest, dass eine bestimmte Anzahl von Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit kein sinnvolles Ziel ist. Ziel kann lediglich sein, die Streitigkeiten einer Lösung zuzuführen. Der Bericht gibt verschiedene Empfehlungen dazu ab. Der Bericht macht unter anderem deutlich, dass viele Abläufe in der Justiz nicht mehr dem entsprechen, was Menschen sich heute als sinnvolle Möglichkeit zur Bearbeitung vorstellen.

Mediation spielt im Gesamtsystem der Konfliktbearbeitung nach diesem Bericht nur eine untergeordnete Rolle.

Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und zertifizierter Mediator, Fachanwalt für Informationstechnologierecht


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